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Veräußerungsgewinne unterliegen der Kirchensteuer. Viele Kirchensteuerämter erlassen auf Antrag bis zu 50 % der Kirchensteuer. Auskünfte erteilen die zuständigen Bistümer bzw. die evangelischen Landeskirchen. Die Regelungen sind nicht einheitlich. Es wird auf kirchliche Billigkeitsgründe zurückgegriffen.Kirchensteuer auf Veräußerungsgewinne
Die auf Veräußerungsgewinne fällige Kirchensteuer kann aus Billigkeitsgründen erlassen werden.