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Die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer und die damit verbundene Datenspeicherung bei der Finanzverwaltung sind nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungskonform. Insbesondere sei die Steueridentifikationsnummer mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar.Steueridentifikationsnummer ist verfassungsgemäß
Der Bundesfinanzhof hält die Einführung der bundeseinheitlichen Steueridentifikationsnummer für verfassungskonform.