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Mit dem 1. Juli hat der Bund die Ertrags- und Verwaltungshoheit für die Kfz-Steuer übernommen. Am gleichen Tag ist auch die Reform der Kfz-Steuer in Kraft getreten, die für Neuwagen eine Besteuerung in Abhängigkeit vom Kohlendioxid-Ausstoß vorsieht. An der Verwaltungspraxis ändert sich durch die Umstellung nichts - die bisherigen Verwaltungsanweisungen behalten ihre Gültigkeit.Bund übernimmt die Verwaltungshoheit für die Kfz-Steuer
Mit dem Inkrafttreten der Reform der Kfz-Steuer am 1. Juli ist auch die Verwaltungshoheit über die Steuer von den Ländern auf den Bund übergegangen, dem zukünftig die Einnahmen aus der Steuer zufließen.