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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Provisionsweitergabe führt zu Arbeitslohn

Gibt eine Bank die Vermittlungsprovision für einen Versicherungsvertrag an ihre Mitarbeiter weiter, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.

Gibt eine Bank die Provision für die Vermittlung von Versicherungsverträgen, die ihre Mitarbeiter bei ihr zu normalen Konditionen abgeschlossen haben, an diese weiter, handelt es sich um uneingeschränkt steuerpflichtigen Arbeitslohn. Eine Sachleistung, auf die der Rabattfreibetrag anzuwenden gewesen wäre, liegt nicht vor. Wenn die abgeschlossenen Verträge selbst marktübliche Konditionen aufweisen, fehlt es an der verbilligten oder kostenlosen Weitergabe von Waren. Außerdem ist die Bank bei Abschluss lediglich in ihrer Eigenschaft als Verbundpartnerin aufgetreten, wie dies auch gegenüber jedem externen Kunden der Fall gewesen ist.