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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Unfallversichert auch bei Schwarzarbeit

Ein Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung setzt lediglich voraus, dass im Unfallzeitpunkt eine nichtselbstständige Tätigkeit vorgelegen hat.

Erleidet ein Schwarzarbeiter einen Arbeitsunfall, hat er ebenfalls einen Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung. Denn für das Entstehen des Versicherungsschutzes kommt es nach einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber angemeldet worden ist oder nicht. Entscheidend sei vielmehr, dass im Unfallzeitpunkt eine nicht selbstständige Tätigkeit vorgelegen hat. Dass die Beschäftigung selbst einen Verstoß gegen das sozialversicherungsrechtliche Verbot unangemeldeter Arbeit darstellt, ist für die Bewertung des Unfalls als Arbeitsunfall unerheblich.