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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Rückstellung für Jubiläumsleistungen

Eine Rückstellung für Jubiläumsleistungen kann auch dann gebildet werden, wenn sich der Dienstberechtigte nicht rechtsverbindlich, unwiderruflich und vorbehaltlos zu der Leistung verpflichtet hat.

Die Bildung einer Rückstellung für Jubiläumsleistungen setzt nicht voraus, dass sich der Arbeitgeber rechtsverbindlich, unwiderruflich und vorbehaltlos zu der Leistung verpflichtet hat. In dem entschiedenen Fall wurde eine Rückstellung von der Finanzverwaltung für unzulässig eingestuft, weil in der Betriebsvereinbarung ausdrücklich erwähnt war, dass es sich um jederzeit widerrufliche Leistungen handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Der Bundesfinanzhof hingegen verlangt im Hinblick auf den Wortlaut des Gesetzes lediglich Schriftform.