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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Geldwerter Vorteil aus Arbeitgeberdarlehen

Ein Arbeitgeberdarlehen zu Marktkonditionen ist kein geldwerter Vorteil.

Gewähren Sie Ihrem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz, erlangt dieser keinen lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil, da der Arbeitnehmer mit der Kapitalnutzung nicht mehr als das erhält, was er für dasselbe Entgelt, also die gleichen Zinsen, auch von Dritten hätte erlangen können. Ohne Vorteil fehlt es jedoch an einer objektiven Bereicherung des Arbeitnehmers. Für die Frage der Marktüblichkeit ist auf den Zinssatz für vergleichbare Darlehen abzustellen, die Banken ihren Kunden gewähren.