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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Aktion "Stabiler Beitragssatz"

Die Bundesregierung will Unternehmen verpflichten, Sozialbeiträge ab dem nächsten Jahr zeitgleich mit dem Lohn abzuführen.

Offensichtlich ist die Fantasie der Bundesregierung bei der Erschließung neuer Geldquellen noch nicht aufgebraucht. Mit dem Euphemismus "Aktion stabiler Beitragssatz" bezeichnet denn auch Bundesgesundheitsministerin Schmidt ihre neueste Idee, um die Finanzlöcher der Rentenversicherung zu stopfen, die sich durch das niedrigere Wirtschaftswachstum in diesem Jahr auftun. Dahinter verbirgt sich die Absicht, dass sie Unternehmen ab dem nächsten Jahr verpflichten will, die Sozialabgaben zeitgleich mit dem Lohn abzuführen statt erst zur Mitte des Folgemonats.

Wie die Regelung allerdings genau aussehen soll, steht noch in den Sternen. Momentan heißt es im Gesetz sinngemäß: "Beiträge werden spätestens am 15. des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem die Beschäftigung ausgeübt worden ist. Beiträge sind spätestens am 25. des Monats fällig, wenn das Arbeitsentgelt bis zum 15. dieses Monats fällig ist. Wird das Arbeitsentgelt betriebsüblich erst nach dem 10. des Monats abgerechnet, der dem Monat folgt, in dem die Beschäftigung ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt, sind Beiträge in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens zum 15. des Monats zu entrichten; ein verbleibender Restbetrag wird eine Woche nach dem betriebsüblichen Abrechnungstermin fällig."

Eine Änderung dieses Prinzips ist in jedem Fall mit Problemen verbunden. Denn wenn eine neue Regelung die Fälligkeit zeitgleich mit der Lohnzahlung vorsieht, müssen die Unternehmen möglicherweise jeden Monat auch den Termin der Lohnzahlung nachweisen, um Säumnisgebühren zu verhindern. Bleibt es dagegen bei einem fixen Termin, zum Beispiel der letzte Arbeitstag des Monats, kann das dazu führen, dass die Unternehmen noch vor der Lohnabrechnung für die Mitarbeiter die Sozialbeiträge abführen, wenn der Lohn üblicherweise erst Anfang des Folgemonats ausgezahlt wird.

In jedem Fall plant die Ministerin eine gleitende Einführung, um den Entrüstungssturm aus der Wirtschaft etwas in Grenzen zu halten. So ist vorgesehen, dass die Unternehmen den ersten neu fällig werdenden Beitrag auf das Einführungsjahr verteilt abführen können. Inwieweit eine Änderung, die erst ab dem nächsten Jahr gilt, allerdings helfen soll, die Finanzlöcher bereits dieses Jahr zu stopfen verriet die Ministerin jedoch nicht.

Die Begründung für diesen Plan ist im Wesentlichen die gleiche, die auch schon Finanzminister Eichel verwendet hat für die Umstellung auf eine monatsgenaue AfA und die Abschaffung der Abgabeschonfristen für Steueranmeldungen: Die Lohnbuchhaltung wird heutzutage ebenso wie die Finanzbuchhaltung in den allermeisten Fällen elektronisch durchgeführt, sodass für die aufwendige manuelle Berechnung nicht mehr zusätzliche Zeit gewährt werden muss. Dabei übersieht die Ministerin aber, dass auch die elektronische Buchhaltung einiges an Vorarbeit mit sich bringt. Besonders in kleineren Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern erhöht sich der Arbeitsdruck und damit auch die Fehleranfälligkeit in der Buchhaltung zum Monatswechsel noch weiter.