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Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die 50 Euro-Freigrenze für Sachbezüge nicht für Zukunftssicherungsleistungen eingesetzt werden kann. Damit besteht auch keine Möglichkeit, für den Mitarbeiter monatlich 50 Euro steuerfrei in eine betriebliche Direktversicherung einzuzahlen. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass die Zahlung von Versicherungsbeiträgen bereits Barlohn ist.Freigrenze für Sachbezüge
Die steuerfreie Freigrenze für Sachbezüge kann nicht für eine betriebliche Direktversicherung genutzt werden.