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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Unselbständige Gebäudeteile sind nicht selbstständig abschreibbar

Auch wenn ein Gebäudeteil eine kürzere Nutzungsdauer hat als das Gebäude insgesamt, kann er nicht selbstständig abgeschrieben werden.

Gebäude gelten bei der Abschreibung zusammen mit ihren unselbständigen Gebäudeteilen als Einheit. Auch wenn die individuelle Nutzungsdauer eines bestimmten Gebäudeteils kürzer ist als die Nutzungsdauer des Gebäudes selbst, kann dieser Gebäudeteil nicht selbstständig abgeschrieben werden. Das Finanzgericht Bremen hat daher die separate Abschreibung eines Dachgeschossumbaus verwehrt, nachdem das Dachgeschoss speziell auf die Anforderungen des Mieters entsprechend umgebaut wurde und über die 15jährige Laufzeit des Mietvertrags abgeschrieben werden sollte.