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Brandenburg hat zum 1. Juli 2015 seine Grunderwerbsteuer von 5,0 % auf 6,5 % angehoben und zieht damit gleich mit den bundesweiten Spitzenreitern. Den niedrigen Steuersatz von 3,5 % leisten sich nur noch Bayern und Sachsen. Entscheidend für die Höhe des Steuersatzes ist in der Regel das Datum des Kaufvertrags.Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Brandenburg zum 1. Juli 2015
In Brandenburg gilt seit dem 1. Juli 2015 ein Grunderwerbsteuersatz von 6,5 %.