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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Eintragung eines Ausländers als GmbH-Geschäftsführer

Ein ausländischer Staatsbürger kann unter gewissen Umständen als Geschäftsführer einer Deutschen GmbH ins Handelsregister eingetragen werden.

Ein ausländischer Staatsbürger aus einem Nicht-EU-Staat kann nur dann wirksam als Geschäftsführer einer Deutschen GmbH ins Handelsregister eingetragen werden, wenn es ihm erlaubt ist, jederzeit legal nach Deutschland einzureisen. Das Registergericht hat das Recht, die Eintragung von der Vorlage entsprechender Nachweise wie einer Aufenthalts- bzw. Einreiseerlaubnis abhängig zu machen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass er jederzeit seinen Verpflichtungen nachkommen kann.

Erfolgt die Eintragung eines Geschäftsführers ins Handelsregister, obwohl sie gegen diese oder eine gesetzliche Regelung verstößt, so kann das Registergericht sie von Amts wegen löschen.