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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Lohnsteuerabzug für Berufsanfäger und Azubis

Immer noch fordern viele Arbeitgeber mit veralteten Standardanschreiben die Lohnsteuerkarte von Berufsanfängern und Azubis an.

Die Oberfinanzdirektion Koblenz weist darauf hin, dass viele Arbeitgeber in den Standardschreiben zum Arbeits- oder Ausbildungsvertrag immer noch die Vorlage der Lohnsteuerkarte fordern. Die Lohnsteuerkarte wurde jedoch bereits vor über einem Jahr abgeschafft und durch ELStAM ersetzt. Die veralteten Anschreiben führen daher zu Nachfragen bei den Finanzämtern. Besteht der Arbeitgeber dennoch auf einer Papierbescheinigung der ELStAM, können sich die Berufsanfänger an ihr zuständiges Finanzamt wenden und einen Ausdruck erhalten.