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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Pauschale für Schönheitsreparatur ist keine Handwerkerleistung

Eine pauschale Zahlung für Schönheitsreparaturen, die unabhängig von den tatsächlich ausgeführten Arbeiten anfällt, ist nicht als Handwerkerleistung steuerbegünstigt.

Leistet der Mieter an den Vermieter pauschale Zahlungen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen, ist die Zahlung nicht als Handwerkerleistung steuerlich begünstigt. Das gilt zumindest dann, wenn die Zahlungen unabhängig davon erfolgen, ob und in welcher Höhe der Vermieter tatsächlich Reparaturen an der Wohnung des Mieters in Auftrag gibt, meint der Bundesfinanzhof.