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Am 1. November 2012 ist das ELStAM-Verfahren angelaufen. Seit diesem Zeitpunkt können Arbeitgeber erstmals die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Arbeitnehmer mit Wirkung ab dem 1. Januar 2013 abrufen. Noch vor dem Jahresende soll gesetzlich geregelt werden, dass Arbeitgeber aber auch erst im Lauf des Jahres 2013 mit dem ELStAM-Verfahren starten können. Elektronische Lohnsteuerkarte startet im November
Seit dem 1. November 2012 können Arbeitgeber mit der Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) beginnen - oder sich noch bis Ende 2013 damit Zeit lassen.