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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Grunderwerbsteuer für Lebenspartner verfassungswidrig

Die Grunderwerbsteuer für eingetragene Lebenspartner ist generell verfassungswidrig und wird damit in noch offenen fällen auch rückwirkend erstattet.

Die Diskussion um die steuerliche Gleichbehandlung von Ehepartner und eingetragenen Lebenspartnern erhält vom Bundesverfassungsgericht neue Nahrung. Die Verfassungsrichter haben nämlich entschieden, dass es verfassungswidrig ist, wenn Lebenspartner Grunderwerbsteuer für eine Immobilienübertragung bezahlen müssen, die bei Ehepartnern steuerfrei ist. Zwar ist das seit Ende 2010 auch gesetzlich so geregelt, doch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt rückwirkend. Das Gericht hat den Gesetzgeber nämlich verpflichtet, die Steuerpflicht für Lebenspartner rückwirkend zu beseitigen.