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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Ungleiche Grundsteuermesszahlen sind verfassungsgemäß

Weil die endgültige Belastung aufgrund unterschiedlicher Berechnungsverfahren vergleichbar ist, sind unterschiedliche Grundsteuermesszahlen nicht verfassungswidrig.

Das Finanzgericht Hamburg meint, dass es nicht gegen das Grundgesetz verstößt, wenn die Steuermesszahl bei der Grundsteuer für als Einfamilienhaus bewertete Eigentumswohnungen um rund ein Drittel höher liegt als für Einfamilienhäuser selbst.