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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Vorweggenommene haushaltsnahe Dienstleistungen

Es wird immer wieder übersehen, dass die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerksleistungen einen bestehenden Haushalt am Leistungsort voraussetzt.

Für vorweggenommene haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es keine Steuerermäßigung. So hat das Finanzgericht Münster im Fall eines Bauherrn entschieden, der vor dem Abriss und Neubau des Hauses Arbeiten im Garten hat erledigen lassen und dafür die Steuerermäßigung haben wollte. Die Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen setzt aber voraus, dass zum Zeitpunkt der Dienstleistung bereits ein Haushalt bestanden hat. Dies ist bei nur vorbereitenden Maßnahmen vor dem Einzug nicht der Fall.