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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Rückstellung für Pensionsleistungen

Die Einbeziehung von Gewinntantiemen in Pensionsansprüche verhindert generell die Bildung einer Rückstellung.

Gemäß dem Gesetz darf eine Rückstellung für Pensionsverpflichtungen nicht gebildet werden, wenn die Pensionszusage Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsieht. Das ist für alle Gewinntantiemen der Fall, die nach Erteilung der Pensionszusage entstehen, und nicht nur für die Tantiemen, die erst nach dem jeweiligen Bilanzstichtag entstehen.