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Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs verstößt das System der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland nicht gegen europäisches Recht. Die Berufsgenossenschaften sind trotz ihrer Monopol-Stellung mit dem EG-Wettbewerbsrecht vereinbar. Auch die Gliederung nach Branchen ist unschädlich.Monopol der gesetzlichen Unfallversicherung
Der Europäischen Gerichtshof meint, dass das Monopol der Berufsgenossenschaften nicht gegen europäisches Recht verstößt.