Aktuelle Meldungen

Branchennews

Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Haftung des Geschäftsführers für Sozialversicherungsbeiträge

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet für die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Er trägt die Verantwortung und die Beweislast.

Der GmbH-Geschäftsführer haftet für die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Der Geschäftsführer ist somit verpflichtet, darzulegen und zu beweisen, dass die geschuldeten Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung auf Grund der Zahlungsunfähigkeit der GmbH nicht abgeführt werden konnten. Eine Weisung der Gesellschafter, keine Sozialversicherungsbeiträge mehr abzuführen, ist für den GmbH-Geschäftsführer nicht bindend, da sie rechtswidrig ist. Eine derartige Weisung verstößt gegen die gesetzliche Bestimmung des § 266a Strafgesetzbuch.