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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Internet und Telekommunikation

In Härtefällen ist die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen auch auf Papier möglich.
Elektronische Rechnungen werden nur dann zum Vorsteuerabzug anerkannt, wenn sie mit einer qualifizierten Signatur versehen sind.
Ab dem 1. Januar 2006 ist die elektronische Meldung von Sozialversicherungsbeiträgen für alle Arbeitgeber verbindlich vorgeschrieben.
Online-Kontoauszüge sind zwar grundsätzlich als Zahlungsnachweis für die Steuererklärung akzeptabel, genügen aber nicht den gesetzlichen Vorgaben, die Unternehmen erfüllen müssen.
Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums schafft Klarheit bei der ertragssteuerlichen Beurteilung von Handyverträgen.
Aus Vereinfachungsgründen gilt die Telekom auch für Leistungen von Dritten, die sie in ihren Rechnungen abrechnet, als leistendes Unternehmen.
Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen können noch für bis zum 31. Mai 2005 endende Zeiträume in Papierform abgegeben werden.
Die Anschaffungskosten für eine Internetdomain können nicht abgeschrieben werden, weil die Domain ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut ist.
Beruht eine falsche Preisangabe auf einem technischen oder Tippfehler, kann der Verkäufer den Kaufvertrag anfechten. Anders sieht es aus bei falschen Wertangaben und Kalkulationsirrtümern.
Peripheriegeräte eines Computers sind keine geringwertigen Wirtschaftsgüter.