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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Personal, Arbeit und Soziales

Die für 2015 rückwirkend erhöhten Steuerfreibeträge werden weitestgehend beim Lohnsteuerabzug für Dezember 2015 für das ganze Jahr berücksichtigt.
Erneut gibt es einen Softwarefehler beim Bundeszentralamt für Steuern, der für eine noch unbekannte Zahl an Arbeitnehmern eine falsche Steuerklasse zur Folge hat.
Das Bundesfinanzministerium hat die Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen aktualisiert.
Ein Softwarefehler bei der Finanzverwaltung hat für rund 30.000 Arbeitnehmer im Juli zu deutlich höheren Lohnsteuerabzügen geführt. Der Fehler wird erst für die September-Lohnabrechnung in allen Fällen zuverlässig behoben sein.
Seit dem 1. August 2015 gelten zwei Erleichterungen bei der Aufzeichnungspflicht für die Arbeitszeit beim Mindestlohn.
Durch ein bürokratisches Versehen im Gesetzgebungsverfahren gibt es eine neue Meldepflicht in der Sozialversicherung bei einem Filialwechsel eines Arbeitnehmers.
Nachdem die Minijobzentrale kurzfristig die Umlagesätze erhöht hat, fallen ab September geringfügig höhere Lohnnebenkosten an, die beim Beitragsnachweis zu berücksichtigen sind.
In bestimmten Fällen soll die Pflicht zur Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden gelockert werden - allerdings nur in bestimmten Branchen. Auch bei der Auftraggeberhaftung ist Besserung in Sicht.
Das Bundesfinanzministerium beantwortet Fragen zum Reisekostenrecht und stellt klar, dass Knabbereien im Flugzeug oder Zug nicht zu einer Kürzung der Verpflegungspauschale führen.
Das Gesetz für die notwendige Erhöhung von Grund- und Kinderfreibetrag ist kurzfristig um den Abbau der kalten Progression ergänzt und vom Bundesrat verabschiedet worden.