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Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.308 Euro im Jahr erhält ein alleinerziehender Steuerzahler, wenn er für das Kind gleichzeitig den Kinderfreibetrag oder Kindergeld beanspruchen kann. Das gilt auch dann, wenn das Kind beim Steuerzahler nur mit dem Nebenwohnsitz gemeldet ist und den überwiegenden Teil des Jahres beim anderen Elternteil verbringt. Daher erhält ein alleinstehender Vater den Entlastungsbetrag auch dann, wenn das Kind zwar mit Hauptwohnsitz bei der Mutter gemeldet ist, und die Mutter auch das Kindergeld für das Kind erhält, die Mutter aber wieder verheiratet ist, sodass sie nicht alleinstehend ist und damit auch keinen Anspruch auf den Entlastungsbetrag hat.Entlastungsbetrag auch für Wochenendvater
Selbst wenn das Kind seinen Hauptwohnsitz nicht beim alleinerziehenden Elternteil hat, besteht ein Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, vorausgesetzt, der andere Elternteil hat keinen Anspruch.