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Erhält ein Arbeitnehmer Zinseinnahmen aus einem Darlehen, das er seinem Arbeitgeber gewährt hat, können entweder Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder aus Kapital vorliegen. In einem solchen Fall greift nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs die Nachrangigkeit der Klassifizierung als Kapitaleinkünfte nicht ein. Vielmehr ist danach zu entscheiden, ob die Einnahmen einer Beziehung entspringen, die allein oder ganz überwiegend durch das Dienstverhältnis geprägt ist. Davon ist auszugehen, wenn es sich um Vorteile handelt, die für die Beschäftigung gewährt werden und im weiteren Sinne als Gegenleistung für geleistete Arbeit angesehen werden können.Einkünfte aus einer Mitarbeiter-Beteiligung
Einnahmen aus einer Mitarbeiter-Beteiligung sind nur dann Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, wenn sie allein auf dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis beruhen.