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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Pflegegeld verhindert Pflegepauschbetrag

Erhält der Pflegende weitergeleitetes Pflegegeld, so besteht kein Anspruch auf den Pflegepauschbetrag.

Wird ein Pflegebedürftiger von mehreren Steuerpflichtigen gepflegt, so wird normalerweise auch der Pauschbetrag nach der Zahl der Pflegepersonen geteilt. Eine Aufteilung des Pflegepauschbetrages ist jedoch nicht möglich, wenn einer der Pflegenden für die Pflege weitergeleitetes Pflegegeld erhält. Das Pflegegeld, das der Pflegebedürftige an den Pflegenden weiterleitet, zählt nämlich zu den schädlichen Einnahmen aus Pflegeleistungen und schließt die gleichzeitige Geltendmachung eines Pflegepauschbetrages aus.