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Das Bundesfinanzministerium hat neue AfA-Sätze vorgelegt. Diese gelten bereits ab 1.1.2001. Nur in wenigen Fällen verringert sich die Nutzungsdauer. Das gilt z.B. bei Personalcomputern und Notebooks. Hier verkürzt sich die Nutzungsdauer von 4 Jahren auf 3 Jahre. In den meisten Fällen tritt jedoch eine Verlängerung der Nutzungsdauer ein. Die Finanzverwaltung rechnet mit Mehreinnahmen in Höhe von DM 3,5 Milliarden.Neue AfA-Tabelle
Ab 1.1.2001 gelten neue AfA-Sätze, die in der Regel eine Verlängerung der Abschreibungsdauer bedeuten.