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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Garage als häusliches Arbeitszimmer

Auch eine umgewidmete Garage kann als häusliches Arbeitszimmer anerkannt werden.

Ein Arbeitsraum in einer umgewidmeten Garage kann den Begriff des häuslichen Arbeitszimmers erfüllen und somit voll abgesetzt werden. Bedingung ist, dass der Arbeitsraum wegen seiner räumlichen Nähe nach dem Gesamtbild des äußeren Eindrucks zu Ihrem Wohnhaus oder Ihrer Wohnung gehört. So wurde entschieden vom Landgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 1 K 2165/99). Nach Meinung der Richter spielt es keine Rolle, ob sich der Arbeitsraum unter dem Dach des Wohnhauses befindet oder sich direkt an das Wohnhaus anschließt.