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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Kosten eines beruflich veranlassten Umzugs

Kosten für einen beruflich veranlassten Umzug sind auch im abgekürzten Zahlungsweg als Werbungskosten abziehbar.

Nachdem der Bundesfinanzhof kürzlich entschieden hat, dass umzugsbedingte Fahrzeitveränderungen bei beiderseits berufstätigen Ehegatten nicht zusammengerechnet werden dürfen, hat er nun nochmals ausdrücklich festgestellt, dass der Umzug eines verheirateten Arbeitnehmers bei einer Fahrzeitverkürzung um mindestens eine Stunde auch dann beruflich veranlasst ist, wenn er beim anderen Ehegatten zu einer Fahrzeitverlängerung führt. Die bei diesem Umzug anfallenden Kosten sind auch dann als Werbungskosten abziehbar, wenn sie nicht vom Arbeitnehmer selbst, sondern von seiner Ehefrau bezahlt werden. Es handelt sich dann um einen Fall des abgekürzten Zahlungsweges.