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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Vertragsstrafe aus einem Ausbildungsverhältnis

Auch die Vertragsstrafe aus einem Ausbildungsverhältnis können Sie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Zahlung einer in einem Ausbildungsverhältnis begründeten Vertragsstrafe zu Erwerbsaufwendungen, also Werbungskosten oder Betriebsausgaben, führen kann. Wenn Aufwendungen einen erwerbsbezogenen Veranlassungszusammenhang aufweisen, kommt es letztlich nicht mehr darauf an, ob diese Aufwendungen durch einen schon ausgeübten Beruf oder durch einen erstmals angestrebten neuen Beruf veranlasst worden sind.