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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistung

Eine auf eine Höchstzeit zu zahlende Versorgungsleistung führt nicht zu Sonderausgaben.

Übertragen Eltern einem Kind einen Vermögensgegenstand gegen auf eine Höchstzeit zu zahlende wiederkehrende Leistungen, handelt es sich nicht um eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen mit der Folge der Abziehbarkeit von Sonderausgaben. Auf eine festgelegte Höchstzeit zu leistende Zahlungen stellen nach der Auffassung des Finanzgerichts Hamburg grundsätzlich keine zum Sonderausgabenabzug berechtigenden Versorgungsleistungen dar, sondern eine entgeltliche Veräußerungsrente.