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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Festsetzungsverjährung bei zusammenveranlagten Ehegatten

Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten ist die Frage, ob Festsetzungsverjährung eingetreten ist, für jeden Ehegatten gesondert zu prüfen.

Der Bundesfinanzhof weist darauf hin, dass auch bei zusammenveranlagten Ehegatten die Frage, ob Festsetzungsverjährung eingetreten ist, für jeden Ehegatten gesondert zu prüfen ist. Auch wenn die Eheleute in Bezug auf das gemeinsame Einkommen und die hierdurch ausgelöste Einkommensteuerschuld als ein Steuerpflichtiger behandelt werden, sind beide Ehegatten jeweils für sich eigenständige Steuersubjekte. Deshalb kann es bei den Ehegatten zu Einkommensteuerfestsetzungen in unterschiedlicher Höhe kommen.