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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Ein Arbeitnehmer kann bei einem betrieblichen Kfz bei den Werbungskosten eine größere Entfernung ansetzen als der Arbeitgeber bei der Versteuerung des Sachbezugs.

Als Arbeitnehmer können Sie der Berechnung der Werbungskosten eine größere Entfernung zugrunde legen als Ihr Arbeitgeber bei der Bewertung des Sachbezugs "Kfz-Gestellung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte". Ihr Arbeitgeber hat bei Bewertung des Sachbezugs die kürzeste benutzbare Straßenverbindung anzuführen. Als Arbeitnehmer können Sie hingegen für den Werbungskostenabzug eine andere - auch längere - Verbindung zugrunde legen. Bedingung dafür ist allerdings, dass diese Verbindung offensichtlich verkehrsgünstiger ist und von Ihnen regelmäßig für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird.