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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Abgrenzung von Mitunternehmerschaft und Bürogemeinschaft

Der Bundesfinanzhof hat sich zur Unterscheidung von Mitunternehmerschaft und Bürogemeinschaft geäußert.

Im Unterschied zu einer Gemeinschaftspraxis (Mitunternehmerschaft) hat eine Büro- und Praxisgemeinschaft lediglich den Zweck, den Beruf in gemeinsamen Praxisräumen auszuüben und bestimmte Kosten von der Praxisgemeinschaft tragen zu lassen und umzulegen. Die Mitunternehmerschaft hingegen zeichnet sich dadurch aus, dass das Unternehmen gemeinsam betrieben wird und eine gemeinschaftliche Gewinnerzielungsabsicht auf der Ebene der Gesellschaft verfolgt wird. Wie der Bundesfinanzhof festgestellt hat, genügt ein einheitliches Auftreten nach außen noch nicht, um aus einer Bürogemeinschaft eine Mitunternehmerschaft werden zu lassen.