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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Einführung eines neuen Softwaresystems

In einem Erlass legt die Bremer Finanzverwaltung ihre Auffassung zur Bilanzierung von Softwaresystemen fest.

Nach Auffassung der Bremer Finanzverwaltung sind die Erwerbskosten der Software oder der Lizenzrechte Anschaffungskosten. Die Aufwendungen für EDV-Beratung, Implementierung und Schulung sind als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren. Zu den Kosten für ein Softwaresystem gehören:

  • Software, bestehend aus einzelnen Modulen

  • EDV-Beratung für das Festlegen der Arbeitsabläufe und Verfahren zur Einführung des EDV-Systems

  • Anpassung der Software an die individuellen Bedürfnisse und Strukturen des Unternehmens (Implementierung)

  • Schulung der Anwender

Lizenzrechte an Software können als immaterielle Wirtschaftsgüter nur linear abgeschrieben werden. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre. Updates können Sie sofort als Erhaltungsaufwand absetzen. Ein Verbund mehrerer Module zur einheitlichen Nutzung bildet ein aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut, während beim Kauf verschiedener, voneinander unabhängig nutzbarer Module auch die Aktivierung mehrerer Wirtschaftsgüter in Betracht kommt.