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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Freiwilliges soziales Jahr im Ausland

Damit der Anspruch auf Kindergeld nicht entfällt, sind bei einem freiwilligen sozialen Jahr im Ausland besondere Anforderungen zu erfüllen.

Entscheidet sich Ihr Kind für ein freiwilliges soziales Jahr im Ausland, besteht ein Anspruch auf Kindergeld nur dann, wenn Ihr Kind bei einer inländischen juristischen Person als Träger tätig ist, die zudem eine besondere Zulassung der zuständigen Landesbehörde in Deutschland besitzt. Fehlt es an einer dieser beiden Voraussetzungen, wird der Träger als nicht förderungswürdig eingestuft und Ihr Anspruch auf Kindergeld entfällt.