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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Viele Freistellungsbescheinigungen sind ausgelaufen

Da mit dem Jahreswechsel viele Freistellungsbescheinigungen für die Bauindustrie ausgelaufen sind, sollten Auftraggeber wie Auftragnehmer prüfen, ob die ihnen vorliegende Bescheinigung noch gültig ist.

Erbringt jemand im Inland eine Bauleistung an einen anderen Unternehmer, so ist der Leistungsempfänger verpflichtet, bei Auftragswerten von über 5.000 Euro von der Gegenleistung einen Steuerabzug von 15 % vorzunehmen. Der Steuerabzug wird vermieden, wenn eine Freistellungsbescheinigung vorgelegt wird.

Da die Freistellungsbescheinigungen in der Regel für 3 Jahre ausgestellt worden sind und die Bauabzugsteuer am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, sind die ausgestellten Freistellungsbescheinigungen in den meisten Fällen mit Ablauf des vergangenen Jahres abgelaufen. Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer sollten daher prüfen, ob die ihnen vorliegenden Freistellungsbescheinigungen noch gültig sind.