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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Kürzungen beim Betriebsausgabenabzug

Zur Gegenfinanzierung der Tarifsenkung bei der Einkommensteuer wird der Betriebsausgabenabzug für Geschenke und Bewirtungsaufwendungen gekürzt.

Zwar wird der Tarif für die Einkommensteuer ab 2004 spürbar gesenkt, die Politik denkt bei der Gegenfinanzierung allerdings weniger an Ausgabenkürzung, sondern eher an die Ausdehnung der Steuerpflicht. Daher sind ab diesem Jahr Bewirtungsaufwendungen nur noch zu 70 % statt bisher 80 % als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Auch betrieblich veranlasste Geschenkaufwendungen sind nur noch bis zu einer Höhe von 35 Euro statt 40 Euro als Betriebsausgaben abzugsfähig.