Aktuelle Meldungen

Branchennews

Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Beschränkung der Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen

Die Beschränkung der steuerlichen Abziehbarkeit auf allein nach dem BGB gesetzlich geschuldete Unterhaltsaufwendungen verstößt nicht gegen die Verfassung.

Die steuerliche Abziehbarkeit von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung ist beschränkt auf Unterhaltsleitungen an Personen, die nach inländischen Maßstäben gesetzlich unterhaltsberechtigt sind. Diese Beschränkung verstößt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs weder gegen das Grundgesetz noch gegen Europarecht.

Unterhaltsleistungen an nach den Vorschriften des BGB nicht unterhaltsberechtigte Angehörige in der Seitenlinie sind auch dann nicht abziehbar, wenn Sie nach ausländischem Recht zu deren Unterhalt verpflichtet sein sollten. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Unterhaltspflicht aufgrund internationalen Privatrechts auch im Inland verbindlich ist.