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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Vermögenswirksame Leistungen sind Einkünfte

Vermögenswirksame Leistungen Ihres Kindes sind als eigene Einkünfte des Kindes einzustufen.

Vermögenswirksame Leistungen sind steuerpflichtige Einnahmen und daher bei der Ermittlung der Einkünfte Ihres Kindes zu berücksichtigen und mitzurechnen. Dazu können auch die im Laufe eines Jahres aus dem Berufsausbildungsverhältnis gezahlten Sonderzuwendungen aufgrund des Erreichens der Volljährigkeit gehören. Diese Sonderzuwendungen sind den Monaten anteilig zuzuordnen, in denen die Berufsausbildung stattgefunden hat.