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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Verluste aus dem entschädigungslosen Entzug von Aktien

Der entschädigungslose Entzug von Aktien im Rahmen eines Insolvenzverfahrens der Aktiengesellschaft führt zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust.

Der Bundesfinanzhof hat gegen die Ansicht des Fiskus den Verlust aus dem entschädigungslosen Entzug von Aktien durch eine im Insolvenzplan geregelte Kapitalherabsetzung auf Null samt eines Bezugsrechtsausschlusses für die anschließende Kapitalerhöhung anerkannt. Der Entzug der Aktien sei wie ein Verlust aus dem Verkauf der Aktien zu behandeln. Zwar sei der Entzug kein Verkauf und wird auch sonst vom Steuergesetz nicht erfasst. Diese Tatsache sehen die Richter aber als planwidrige Regelungslücke an, die im Wege der Analogie zu schließen sei.