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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Umsatzsteuer bei Gutachtertätigkeit für den Medizinischen Dienst

Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, ob die Gutachtertätigkeit für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung umsatzsteuerfrei ist oder nicht.

Nach EU-Recht sind eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen und Lieferungen umsatzsteuerfrei. Der Bundesfinanzhof hat daher Zweifel, ob die nach nationalem Recht bestehende Umsatzsteuerpflicht für Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Auftrag des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Er hat daher den Europäischen Gerichtshof um Klärung dieser Frage gebeten.