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Mit der Prüfungsanordnung darf das Finanzamt auch die Teilnahme eines Mitarbeiters der Gemeinde an der Betriebsprüfung anordnen. Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Klage eines Unternehmens gegen eine entsprechende Prüfungsanordnung abgewiesen, weil die Kommune ein Recht auf Teilnahme an der Außenprüfung hat, um ihr Beteiligungsrecht bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen für die Gewerbesteuer geltend zu machen. Die Entscheidung des Finanzgerichts hat für die Betriebsprüfungspraxis große Bedeutung, da die Städte vermehrt dazu übergegangen sind, Gewerbesteuerprüfer einzuschalten.Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Betriebsprüfung
Das Finanzamt darf auch die Teilnahme eines Mitarbeiters der Gemeinde bei der Betriebsprüfung anordnen, weil die Gemeinde ein Beteiligungsrecht bei der Ermittlung der Gewerbesteuer hat.