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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Haushaltsersparnis bei der Heimunterbringung beider Ehegatten

Sind beide Ehegatten in einem Pflegeheim untergebracht, ist beim Abzug der Heimkosten eine doppelte Haushaltsersparnis abzuziehen.

Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim sind als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig. Das gilt allerdings nur insoweit, als dass tatsächlich zusätzliche Kosten entstehen. Daher sind nur die um die ersparten Ausgaben für die eigene Haushaltsführung gekürzten Aufwendungen steuerlich abziehbar, es sei denn, der Pflegebedürftige behält seinen normalen Haushalt bei. Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, dass für jeden der Ehegatten eine Haushaltsersparnis anzusetzen ist, wenn beide Ehegatten krankheitsbedingt in einem Alten- und Pflegeheim untergebracht sind.