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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Golfturnier ist nicht als Sponsoring abziehbar

Die Veranstaltung eines Golfturniers ist aus Sicht des Bundesfinanzhofs keine normale Sponsoringmaßnahme, weshalb die Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind.

Die Aufwendungen für die Durchführung eines Golfturniers einschließlich der Aufwendungen für die Bewirtung im Rahmen einer anschließenden Abendveranstaltung sind in voller Höhe nicht abziehbare Betriebsausgaben. Eine Einstufung dieser Ausgaben als abziehbare Sponsoringaufwendungen lehnt der Bundesfinanzhof auch dann ab, wenn beide Veranstaltungen auch dem Zweck dienen, Spenden für die Finanzierung einer Wohltätigkeitsveranstaltung zu generieren.