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Die jetzt in Kraft getretene Künstlersozialabgabe-Verordnung 2017 bringt erfreuliche Nachrichten bei der Belastung durch die Künstlersozialabgabe: Im kommenden Jahr soll der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung gleich um 0,4 % sinken auf dann 4,8 %. Die Künstlersozialabgabe müssen alle Unternehmen abführen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Bemessungsgrundlage für die Abgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.Künstlersozialabgabe sinkt 2017 auf 4,8 %
Im kommenden Jahr wird die Künstlersozialabgabe 0,4 % niedriger liegen als 2016.