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Das Bundesfinanzministerium hat die Version 6.0 der Taxonomie für die E-Bilanz veröffentlicht. Darin wurden vor allem Felder für die Wertentwicklung der Posten des Anlagevermögens ergänzt, die künftig verpflichtend sind. Außerdem gibt es Änderungen durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz. Schließlich wurden Ergänzungen für das ELBA-Projekt der deutschen Kreditwirtschaft in das Datenschema aufgenommen. Die neuen Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen (Wirtschaftsjahr 2017 oder 2017/2018).Neue Taxonomie für die E-Bilanz
Ab 2017 gilt die neu veröffentlichte Version der Taxonomie für die E-Bilanz, die verschiedene Änderungen und Ergänzungen enthält.