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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Wechselrichter als notwendige Hilfsanlage für Solarstrom

Der Wechselrichter für eine Photovoltaikanlage ist eine notwendige Hilfsanlage, weshalb der dafür notwendige Strom von der Stromsteuer befreit ist.

Wechselrichter, mit denen der in einer Photovoltaikanlage erzeugte Gleichstrom in marktfähigen Wechselstrom umgewandelt wird, sind nach Ansicht des Bundesfinanzhofs für die Stromerzeugung erforderliche Neben- und Hilfsanlagen. Infolgedessen ist der zur Kühlung oder zur Beheizung solcher Wechselrichter eingesetzte Strom von der Stromsteuer befreit.