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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Dienstwagen zählt zum unterhaltspflichtigen Einkommen

Der Nutzungsvorteil aus der Privatnutzung eines Dienstwagens zählt auch zum unterhaltspflichtigen Einkommen.

Am Nutzungsvorteil aus der Privatnutzung eines Dienstwagens will sich nicht nur das Finanzamt über die Lohnsteuer beteiligen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nämlich entschieden, dass der Nutzungsvorteil außerdem das unterhaltspflichtige Einkommen erhöht. Wer also zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist, muss sich den Dienstwagen in dem Umfang anrechnen lassen, in dem er Kosten für einen eigenen Pkw spart. Sofern kein geringerer Umfang der Privatnutzung nachgewiesen wird, ist in der Regel der Betrag aus der Gehaltsabrechnung anzusetzen.