Aktuelle Meldungen

Branchennews

Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Diätverpflegung ist keine außergewöhnliche Belastung

Selbst ärztlich verordnete Diätverpflegung, die notwendig ist, um Medikamenteneinnahme zu vermeiden, ist nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

Das im Einkommensteuergesetz festgeschriebene Abzugsverbot für Diätverpflegung gilt auch dann, wenn diese nicht nur neben, sondern anstelle von Medikamenten zur Linderung der Krankheit benötigt wird. Auch wenn die Diät wegen einer ärztlichen Verordnung unmittelbar als Therapie eingesetzt wird und damit Medikamentencharakter aufweist, bleibt es beim Abzugsverbot. Mit dieser Begründung verweigerte das Finanzgericht Düsseldorf einer Patientin den Abzug der Kosten für Nahrungsergänzungsmittel als außergewöhnliche Belastung.